Empfang von E-Rechnungen ab 2025

22. Oktober 2024 / 13. August 2024

Weitestgehend unbemerkt bleiben die Folgen der Umstellung auf die E-Rechnung für die Rechnungsempfänger. Diese müssen GoBD-konform aufbewahrt werden - ohne Übergangsfrist ab 1.1.2025

Die rechtlichen Grundlagen sind nachfolgend übersichtlich zusammengefasst.

Rundschreiben zu den Änderungen zum 1.1.2025 (PDF)

Rechtliche Grundlagen zum Empfang (PDF)