Empfang von E-Rechnungen ab 2025
22. Oktober 2024 / 13. August 2024
Weitestgehend unbemerkt bleiben die Folgen der Umstellung auf die E-Rechnung für die Rechnungsempfänger. Diese müssen GoBD-konform aufbewahrt werden - ohne Übergangsfrist ab 1.1.2025
Die rechtlichen Grundlagen sind nachfolgend übersichtlich zusammengefasst.
Rundschreiben zu den Änderungen zum 1.1.2025 (PDF)
Rechtliche Grundlagen zum Empfang (PDF)