eAU-Abruf über Datev

6. Februar 2023

Seit 01.01.2023 wird das neue Datenübermittlungsverfahren zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für alle Arbeitgeber verpflichtend eingeführt. Diese löst das bisherige Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab.

https://www.datev.de/web/de/service-und-support/hilfe-video/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-eau-kurz-erklaert/

Der Arbeitnehmer informiert seinen Arbeitgeber lediglich. Auf digitalem Wege muss der Arbeitgeber die eAU bei der Krankenversicherung des Arbeitnehmers abrufen.

Hierzu hat die DATEV gerade eine sehr gute Programmlösung veröffentlicht. Anstelle der unkomfortablen sv.net-Lösung besteht nun die Möglichkeit, den eAU-Abruf über eine Weboberfläche durchzuführen. Die dort abgerufenen Daten stehen direkt der Lohnabrechnung zur Verfügung.

https://apps.datev.de/help-center/documents/1022887

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.